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FABI Borken

Gesellschaft - Politik - Umwelt

Das Berliner Testament

Referent*in

Peter Rademacher

Fachbereich

Gesellschaft - Politik - Umwelt

Kursort

Borken; Am Vennehof 1; Fabi; Seminarraum groß

Das sogenannte "Berliner Testament" ist die typische Testamentsgestaltung zwischen Eheleuten. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und erst wenn der Letzte der Beiden verstirbt, erben die Kinder. Was ist der Unterschied zum Einzeltestament? Wann ist ein Erbvertrag besser? Muss ich bei einem Berliner Testament zum Notar? Frau Notarin Petra Pillich von der Kanzlei Vosgröne Starting Stammmeijer Rademacher und Pillich aus Borken, erklärt die Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament und zeigt auch auf, was die Kinder machen können, wenn sie aufgrund des Berliner Testaments "enterbt" worden sind. Weiterhin wird die sog. Öffnungsklausel beim Berliner Testament besprochen, also ob der überlebende Ehegatte das Testament noch ändern darf oder nicht.
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Kursinformationen

Kursnummer

A1224-002

Datum

Mi 19.02.2025

Uhrzeit

19:00 - 21:15 Uhr

Dauer

1 x Termine

35 vorrätig

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