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FABI Borken

Gesellschaft - Politik - Umwelt

Vererben zu Lebzeiten - Wie geht das?

Referent*in

Petra Pillich

Fachbereich

Gesellschaft - Politik - Umwelt

Kursort

Borken; Am Vennehof 1; Fabi; Seminarraum groß

Zum Vererben muss zunächst jemand sterben. Sofern die Kinder bereits zu Lebzeiten von ihren Eltern Immobilien oder andere Vermögensgegenstände erhalten sollen, sollte dies gut überlegt sein. Die Notarin Frau Petra Pillich von der Kanzlei Vosgröne Starting Stammeijer Rademacher und Pillich aus Borken erklärt, welche Vor- und Nachteile das Verschenken zu Lebzeiten im Gegensatz zum Vererben hat. So kann gegebenenfalls Erbschaftssteuer gespart oder Pflichtteilsansprüche bestimmter Erben reduziert werden. Verschenken macht mehr Spaß, da der Verschenker den Dank noch erlebt. Vererben macht mehr Spaß, weil die Angehörigen oft das ganze Leben nett zu dem zukünftigen Vererber sind. Sie merken, es sollte gut abgewogen werden, welcher Weg in der eigenen Konstellation der richtige ist.
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Kursinformationen

Kursnummer

Z1224-021

Datum

Do 19.10.2023

Uhrzeit

19:00 - 20:30 Uhr

Dauer

1 x Termine

Kostenlos

13 vorrätig

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